Barrierefreiheit im Internet ist essenziell, um allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen. Dies fördert nicht nur die Inklusion, sondern wird auch durch gesetzliche Bestimmungen gefordert.
Gesetzliche Grundlagen der Barrierefreiheit im Web
In Deutschland wurde mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht umgesetzt. Dieses Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, europaweit einheitliche Standards für die Barrierefreiheit zu etablieren.
Die Anforderungen des BFSG basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die sich wiederum an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientiert. Diese Richtlinien definieren Kriterien, die sicherstellen, dass Webinhalte für alle Nutzergruppen zugänglich sind.
Wer ist betroffen?
Das BFSG richtet sich an eine Vielzahl von Akteuren, darunter:
-
Öffentliche Stellen: Behörden und andere öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
-
Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen: Insbesondere Anbieter von Online-Shops, Banken und Telekommunikationsdienstleistungen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und Apps den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
-
Hersteller von Hardware und Software: Produkte wie Computer, Smartphones und deren Betriebssysteme müssen so konzipiert sein, dass sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können.
Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro haben, sind von diesen Verpflichtungen ausgenommen.
Anforderungen an barrierefreie Websites
Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, sollten Websites folgende Kriterien erfüllen:
-
Wahrnehmbarkeit: Alle Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können.
-
Bedienbarkeit: Sämtliche interaktiven Elemente sollten für alle Nutzer bedienbar sein, beispielsweise durch Tastaturnavigation.
-
Verständlichkeit: Die Inhalte und die Bedienung der Website müssen klar und verständlich sein.
-
Robustheit: Die Inhalte sollten von verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.
Diese Prinzipien leiten sich aus den WCAG-Richtlinien ab und dienen als Grundlage für die Gestaltung barrierefreier Webinhalte.
Schritte zur Umsetzung
Für Unternehmen und Organisationen, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten möchten, empfiehlt es sich, folgende Schritte zu beachten:
-
Bestandsaufnahme: Analyse der bestehenden Website hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit.
-
Planung: Entwicklung eines Maßnahmenplans zur Beseitigung identifizierter Barrieren.
-
Umsetzung: Technische und inhaltliche Anpassungen der Website gemäß den festgelegten Standards.
-
Testen: Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen durch Tests mit verschiedenen Benutzergruppen und assistiven Technologien.
-
Schulung: Sensibilisierung und Weiterbildung von Mitarbeitern im Hinblick auf barrierefreie Gestaltung.
Es ist ratsam, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, um die Frist bis Juni 2025 einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Fazit
Die Schaffung barrierefreier digitaler Angebote ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion und Chancengleichheit im digitalen Raum. Unternehmen und öffentliche Stellen sollten die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten des BFSG nutzen, um ihre Websites und Apps entsprechend anzupassen und somit allen Nutzern einen uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen.